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Wenn das Haus die Rente zahlt

Wie Wohneigentümer ihr Leben lang in den eigenen vier Wänden bleiben können

Damit Eigenheimbesitzer bis ins hohe Alter in ihren eigenen vier Wänden leben können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hartmut Sahli, Bezirksleiter der Wüstenrot Immobilien, Wachmannstraße 73, und Fachmakler für Erbschaftsimmobilien (EBZ), kennt Lösungen. Mit der Zertifizierung durch das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) ist Sahli in Fragen um die eigene Immobilie Ansprechpartner für die ältere Generation.

Wie stellt sich die Situation für ältere Immobilieneigentümer dar?

Hartmut Sahli: Aufgrund einer unterdurchschnittlichen monatlichen Rente und hohen Instandhaltungskosten für Haus oder Wohnung haben immer mehr Wohneigentümer heutzutage Schwierigkeiten, für die eigenen vier Wände aufzukommen.

Interview von Hartmut Sahli im Stadtteil Kurier vom 24.01.2019

Das Anwesen vererben, verkaufen oder verrenten?

„Das hängt auch vom Marktwert ab“, sagt Hartmut Sahli, Fachmakler für Erbschaftsimmobilien

Die Erbschaftswelle rollt und wird durch die alternde Bevölkerung immer größer. Dabei wird nicht nur Geld vererbt. Auch Immobilien werden an die Erben weitergegeben und müssen von diesen verwertet werden. Darüber hinaus suchen ältereImmobilieneigentümer häufig bereits zu Lebzeiten nach Lösungen, wie sie das aufgebaute Immobilienvermögen sichern oder es zur Rentenaufstockung nutzen können.

Artikel im Stadtteil Kurier vom 25.07.2019

Gesetz regelt Maklerprovision und -verträge neu

Am 23. Dezember 2020 tritt das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Welche neuen Vorschriften damit auf Käufer, Verkäufer und Immobilienmakler zukommen, darüber informiert Hartmut Sahli, Bezirksleiter der Wüstenrot Immobilien GmbH in Bremen, Wachmannstr. 73.

Während bisher in größeren Teilen Deutschlands die Provision üblicherweise vom Verkäufer und Käufer getragen wurde, hat andernorts der Käufer eine höhere Provision alleine gezahlt. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise haben die Kaufnebenkosten den Immobilienerwerb jedoch seit 2010 immer stärker belastet. Die neue Regelung sieht deshalb vor, dass die Provision zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist.

Außerdem müssen Maklerverträge schriftlich vereinbart werden. Wird der Makler sowohl für den Käufer – eine Privatperson – als auch für den Verkäufer tätig, schließt er mit jeder Partei einen Maklervertrag. Ändert sich später die Provision für eine Vertragspartei des Immobilienmaklers, so gilt dies immer auch für den anderen Vertrag. „Als Qualitätsmakler erbringen wir Stand heute schon den vollen Service für beide Parteien und vermitteln fair und neutral zwischen Käufer und Verkäufer. Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit für alle Parteien und erleichtert damit die Zusammenarbeit erheblich“, sagt Hartmut Sahli.

Hartmut Sahli macht darauf aufmerksam, dass vom Makler bis zum Abschluss erhebliche Vorleistungen erbracht werden – beginnend mit der Objektaufnahme und Immobilienbewertung, über Vermarktungsmaßnahmen und Käufersuche, bis zur Objektübergabe, nachdem die Immobilie erfolgreich verkauft wurde. Besonders bei älteren Gebäuden sind eine fundierte Sachkunde des Maklers, eine gründliche Recherche aller Objektgegebenheiten und eine umfangreiche Dokumentation gefragt, um die Immobilie erfolgreich an den Markt zu bringen. Schließlich soll für die Vertragsparteien alles transparent und nachprüfbar sein. „Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer profitieren von unseren kompetenten Grundlagenarbeit“, sagt Hartmut Sahli. „Unangenehme Streitigkeiten über spätere Sach- oder Rechtsmängel können so vermieden werden.“

Presseinformation zur Provisionsteilung

Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten

Seit Dezember gilt eine Neuregelung bei der Berechnung der Provision für Immobilienmakler 

Kurz vor Weihnachten ist ein neues Gesetz über die „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Dieses regelt seit dem 23. Dezember die Verteilung der Maklercourtage bei einem Immobilienkauf. Doch was bedeuten die neuen Vorschriften für Käufer, Verkäufer und Immobilienmakler genau?

„Während bereits in vielen Teilen Deutschlands die Provision üblicherweise von Verkäufer und Käufer gemeinsam getragen wurde, gab es auch Bundesländer, in denen die Kosten bislang allein vom Käufer bezahlt werden mussten“, sagt Hartmut Sahli, Bezirksleiter von Wüstenrot Immobilien in der Wachmannstraße 73.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, private Käufer von Wohnimmobilien von den Kaufnebenkosten zu entlasten.

Artikel im Stadtteil Kurier vom 04.02.2021

Artikel Bremer Immobilien Büro