Fachmakler für Erbschaftsrecht

Frühzeitig informieren und absichern

Umfassend von Experten beraten lassen

 

Ob das Eigenheim besser vererbt, verkauft oder verrentet werden sollte, hängt größtenteils vom Marktwert der Immobilie ab. Er bestimmt die zu erwartende Höhe des Verkaufserlöses, die Verteilung unter den Erben und ihre Verwendung. Für das Bremer Immobilienbüro steht deshalb die marktgerechte Bewertung der Immobilie immer als eine der ersten Maßnahmen im Mittelpunkt der Beratungsgespräche. Die „Fachmakler für Erbschaftsimmobilien“ (EBZ) haben speziell auf dem Gebiet der Erbschaftsfragen eine Weiterbildung inklusive Prüfung abgeschlossen. Im persönlichen Gespräch entwickeln sie bedarfsgerechte Modelle und besprechen das Für und Wider. Auch der Klärungsprozess innerhalb des Familienrats wird auf Wunsch begleitet. Gern vermittelt das Unternehmen zudem den Kontakt zu weiteren Fachleuten, wie Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Erben steht das Bremer Immobilienbüro kompetent zur Seite, wenn es um die weitere Nutzung des Objekts geht.

 

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich zum Thema „Immobilienerbschaften“
von unseren Fachmaklern beraten!

Frühzeitig informieren und absichern

 

Wohneigentum ist für viele Deutsche eine wichtige Altersvorsorge. So besitzen rund 60 Prozent der über 65-Jährigen Immobilien. Doch das Eigenheim bedeutet nicht nur Sicherheit, es handelt sich dabei ebenso um einen Vermögenswert, der an die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Hier ist der Beratungsbedarf besonders groß, damit sowohl die Erben als auch der Erblasser richtig und überlegt vorsorgen.

Bis zum Jahr 2024 wird mit einem Anstieg des Erbschaftsvolumens auf 3,1 Milliarden Euro gerechnet. Darunter: Immobilien im Wert von rund 1,3 Milliarden. Gut beraten sind Eigentümer, die sich bereits zu Lebzeiten mit dem Nachlass auseinandersetzen und die Erbschaft regeln. Denn vor allem im Falle fehlender direkter Erben sowie geringen Alterseinkünften bieten sich alternative Regelungen wie Immobilienverrentungen an. Darunter fallen zum Beispiel der Verkauf mit Nießbrauch oder lebenslanges Wohnrecht. Die Immobilienbesitzer verkaufen die eigenen vier Wände, können aber weiterhin durch das grundbuchmäßig abgesicherte Wohnrecht mietfrei darin wohnen und im Falle von Nießbrauch die Mieten kassieren. Immobilienverrentungen lohnen sich jedoch nicht für jeden. Entscheidende Faktoren sind beispielsweise der Wert der Immobilie, der Gebäudezustand, die zukünftige Einschätzung des Standorts oder die kalkulierte monatliche Rente in Abhängigkeit zur Laufzeit bis Lebensende.

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Ob das Eigenheim besser vererbt, verkauft oder verrentet werden sollte, hängt größtenteils vom Marktwert der Immobilie ab. Er bestimmt die zu erwartende Höhe des Verkaufserlöses, die Verteilung unter den Erben und ihre Verwendung. Für das Bremer Immobilienbüro steht deshalb die marktgerechte Bewertung der Immobilie immer als eine der ersten Maßnahmen im Mittelpunkt der Beratungsgespräche. Die „Fachmakler für Erbschaftsimmobilien“ (EBZ) haben speziell auf dem Gebiet der Erbschaftsfragen eine Weiterbildung inklusive Prüfung abgeschlossen. Im persönlichen Gespräch entwickeln sie bedarfsgerechte Modelle und besprechen das Für und Wider. Auch der Klärungsprozess innerhalb des Familienrats wird auf Wunsch begleitet. Gern vermittelt das Unternehmen zudem den Kontakt zu weiteren Fachleuten wie Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Erben steht das Bremer Immobilienbüro kompetent zur Seite, wenn es um die weitere Nutzung des Objekts geht.

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Wohneigentum ist für viele Deutsche eine wichtige Altersvorsorge. So besitzen rund 60 Prozent der über 65-Jährigen Immobilien. Doch das Eigenheim bedeutet nicht nur Sicherheit, es handelt sich dabei ebenso um einen Vermögenswert, der an die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Hier ist der Beratungsbedarf besonders groß, damit sowohl die Erben als auch der Erblasser richtig und überlegt vorsorgen.

Bis zum Jahr 2024 wird mit einem Anstieg des Erbschaftsvolumens auf 3,1 Milliarden Euro gerechnet. Darunter: Immobilien im Wert von rund 1,3 Milliarden. Gut beraten sind Eigentümer, die sich bereits zu Lebzeiten mit dem Nachlass auseinandersetzen und die Erbschaft regeln. Denn vor allem im Falle fehlender direkter Erben sowie geringen Alterseinkünften bieten sich alternative Regelungen wie Immobilienverrentungen an. Darunter fallen zum Beispiel der Verkauf mit Nießbrauch oder lebenslanges Wohnrecht. Die Immobilienbesitzer verkaufen die eigenen vier Wände, können aber weiterhin durch das grundbuchmäßig abgesicherte Wohnrecht mietfrei darin wohnen und im Falle von Nießbrauch die Mieten kassieren. Immobilienverrentungen lohnen sich jedoch nicht für jeden. Entscheidende Faktoren sind beispielsweise der Wert der Immobilie, der Gebäudezustand, die zukünftige Einschätzung des Standorts oder die kalkulierte monatliche Rente in Abhängigkeit zur Laufzeit bis Lebensende.